· Fachbeitrag · Bilanz/Leasing
Leasingrückläufer: Rückstellungs- bzw. Verbindlichkeitshöhe richtig ermitteln ‒ Audi und BMW
von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Jürgen Troost, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner mbB, Münster
| Die bilanzielle Behandlung von Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften ist höchst umstritten. Insbesondere stellt die Bemessung einer Optionsprämie nach wie vor einen Diskussionspunkt mit der Finanzverwaltung dar. Sofern die verschiedenen Herstellerwerke „Restwertmodelle“ gegen Entgelt anbieten, um die Händler vom Risiko „falscher“ Restwerte zu befreien, lassen sich hieraus Ansätze für eine Bewertung ableiten. Im zweiten Teil der Beitragsserie in dieser Ausgabe geht es um Fahrzeuge der Marken Audi und BMW. |
Ermittlung der Optionsprämie bei Audi
Bei Audi muss der Händler für sämtliche Fahrzeuge, die an die Leasing verkauft oder vermittelt werden, eine Rückkaufsoption abgeben.
Die Audi AG bietet für die Modelle A4, A5, Q5, A6, Q7, A7 und A8 ein Restwertabsicherungsmodell an. Hierbei findet gegen nachschüssige Beteiligung des Händlers am Ende der Vertragslaufzeit ein Wertausgleich zwischen dem ursprünglich vereinbarten Restwert und dem Händlereinkaufspreis (DAT-Wert) zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeugs mittels Belastung oder Überweisung statt.
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