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BMF zieht Schreiben zu den GoBD zurück
| Das BMF hat das Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 11.07.2019 von seiner Internetseite entfernt. Dazu teilt das BMF auf Nachfrage mit: |
„Da weiterer Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Wir gehen davon aus, dass das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig wieder online gestellt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht wird.“
Wichtig | Maßgeblich sind somit im Moment die GoBD vom 14.11.2014 (Az. IV A 4 ‒ S 0316/13/10003, Abruf-Nr. 143316). Der Beitrag „BMF passt GoBD an technische Entwicklungen an“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 46055268 steht daher unter dem Vorbehalt, dass sich durch die „Abstimmung“ nichts Entscheidendes ändert.