Fachbeitrag · Buchführung
Einzelaufzeichnung bei Barverkäufen bis 1.000 Euro über die Autohaus-Ladentheke?
von Diplom-Finanzwirt Tobias Teutemacher, Greven
| Gilt eine Einzelaufzeichnungspflicht bei Barverkäufen bis 1.000 Euro über die Ladentheke? Das möchte ein ASR-Leser wissen. Die Antwort: Ja. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wird die Einzelaufzeichnungspflicht gesetzlich normiert. Diese Pflicht besteht zwar nicht, wenn Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung verkauft werden. Das ist aber im Kfz-Gewerbe nicht der Fall. |
Frage: Wir verkaufen Ersatzteile über die Kundentheke. Dazu sollten Sie wissen: Diese Barverkäufe gehen in der Regel bis maximal 500 Euro, ganz selten kauft ein Kunde auch mal für 1.000 Euro. Wenn der Kunde bekannt ist, wird generell die Rechnung mit Kundenadresse versehen. Müssen wir hier auch den Namen des Kunden erfassen?
Antwort: Buchungen oder sonst erforderliche Aufzeichnungen sind nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO n. F. einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen und für die Dauer der Aufbewahrungsfristen (sechs und zehn Jahre) aufzubewahren. Es gilt grundsätzlich eine Einzelaufzeichnungspflicht.
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