· Fachbeitrag · Buchführung
Wichtiges zur Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen
| Das Onlinebanking ist in der Geschäftswelt weit verbreitet. Kontoauszüge übermitteln die Banken zunehmend digital an ihre Kunden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun klargestellt, wie Sie elektronische Kontoauszüge aufbewahren und archivieren müssen, wenn Sie in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb Onlinebanking betreiben. |
Elektronischer Kontoauszug aufbewahrungspflichtig
Übermittelt Ihnen die Bank die Kontoauszüge elektronisch, müssen Sie diese aufbewahren, weil sie originär digitale Dokumente sind. Der Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs und die anschließende Löschung des digitalen Dokuments verstößt gegen die Aufbewahrungspflichten. Der Ausdruck ist nur eine Kopie und beweisrechtlich einem originären Papierkontoauszug nicht gleichgestellt (Bayerisches Landesamt für Steuern § 147 AO-Kartei vom 19.5.14 Karte 3 S 0317.1.1 -3/3 St42-3-Nr. 7/2014; Abruf-Nr. 141833).
Ausschließlich digitale Aufbewahrung
Sie müssen die in digitaler Form eingegangenen Unterlagen in dieser Form aufbewahren und dürfen sie innerhalb der Aufbewahrungsfrist nicht verändern oder löschen. Ferner gilt:
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