26.07.2019 · Nachricht · Differenzbesteuerung
Differenzbesteuerter Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen
| Ein Verwerter von Alt- und Schrottfahrzeugen darf ausgebaute Gebrauchtteile aus von privat angeschafften Fahrzeugen differenzbesteuert nach § 25a UStG weiterverkaufen. Entsprechende Urteile von EuGH und BFH hat die Finanzverwaltung jetzt anerkannt. Sie hat damit ihre bisherige Auffassung aufgegeben, wonach ein differenzbesteuerter Weiterverkauf unzulässig sei. Dazu hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschn. 25a.1. Abs. 4 UStAE ergänzt (BMF, Schreiben vom 17.07.2019, Az. III C 2 – S 7421/19/10003 :001, Abruf-Nr. 210134 ). |
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