· Fachbeitrag · Elektromobilität/Kfz-Kosten
Geförderte Elektrofahrzeuge geschickt nutzen
| ASR hält für Sie eine Sonderausgabe mit dem Titel „Elektromobilität“ bereit. Darin erfahren Sie, wie Sie oder Ihre Kunden als Arbeitgeber aber auch Ihre oder deren Arbeitnehmer von der staatlichen Förderung von Elektrofahrzeugen profitieren, wenn Arbeitgeber solche anschaffen und ihren Mitarbeitern als Dienstwagen überlassen. Mit dem Wissen aus der Sonderausgabe können Sie die lohnsteuerlichen Fragen Ihrer Kunden und ggf. Ihre eigenen optimal beantworten. |
Wichtig | Für die Überlassung von Elektrofahrzeugen bedarf es spezieller arbeitsvertraglicher Regelungen. Die Sonderausgabe erläutert sie und liefert dafür Musterformulierungen.
Weitere Themen der Sonderausgabe:
- Auch Elektrofahrräder spielen für die Fahrten von Arbeitnehmern zur Arbeit und von dort nach Hause zunehmend eine Rolle. Und da gilt es zu unterscheiden: Ist es ein E-Bike oder ein Pedelec und ist letzteres ein Kfz oder ein Fahrrad? Das hat lohnsteuerlich höchst unterschiedliche Folgen.
- Zu guter Letzt geht es noch um das Laden der Fahrzeuge: Entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer sein Elektrofahrzeug an der Ladestation seines Arbeitgebers lädt? Und wie wird es lohnsteuerlich gehandhabt, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Ladegerät überlässt?
Weiterführender Hinweis
- Sonderausgabe „Elektromobilität“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 44423833
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44387102