· Fachbeitrag · Garantiezusagen
Update „Garantiezusagen“: Durch nicht entgeltliche Garantiezusagen die Versicherungsteuer vermeiden
| Seit 01.01.2023 gilt: Wird eine Garantiezusage als Versicherungsleistung eingeordnet, unterliegt sie der Versicherungsteuer. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass auch ein Jahr später noch nicht alle Kfz-Händler das Thema „Garantiezusagen“ gelöst haben. Höchste Zeit, die Garantiebedingungen anzupassen. Um das Risiko „Versicherungsteuerpflicht“ zu vermeiden, hat sich in der Praxis das Modell „nicht entgeltliche Garantiezusagen“ bewährt. ASR zeigt, worauf es ankommt. |
Was steckt hinter dem Modell „nicht entgeltliche Garantiezusage“?
Hinter einer „nicht entgeltlichen Garantiezusage“ steckt die Einräumung einer Garantie ohne gesondert vereinbartes und berechnetes Entgelt. Der Käufer soll also ein mit einer Garantie ausgestattetes Gebrauchtfahrzeug und nicht ein Fahrzeug mit einer zusätzlich vereinbarten Garantie erhalten. Dazu muss die Garantie in den Fahrzeugpreis inkludiert sein.
Wichtig | Der Käufer darf keine Möglichkeit haben, das Fahrzeug ohne Garantie zu einem niedrigen Kaufpreis zu erwerben. Ziel soll „lediglich“ sein, den Absatz der Gebrauchtfahrzeuge zu steigern und Kunden zu binden.
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