· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Geldwäschegesetz (GwG): Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Karoline Joschko, Dipl. Finanzwirt., Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Nach wie vor ist wegen unklarer gesetzlicher Formulierungen unsicher, wann welche Vorschriften des GwG wie zum Tragen kommen und wie Kfz-Händler damit umgehen müssen. Die Bundesländer haben daher „Gemeinsame AuA“ verfasst, die Ende 2020 von den Regierungspräsidien in Hessen zuerst veröffentlicht worden sind. Diese Veröffentlichung ist Grundlage dieses Beitrags. ASR informiert Sie über wichtige Klarstellungen. |
Alle Unklarheiten beseitigt?
Mitnichten sind alle Unklarheiten beseitigt. Das Papier der Bundesländer weist auf unterschiedliche Auffassungen und Auslegungen in den Ländern hin. Das bedeutet, dass die Anforderungen an einen Autohändler, wie er das GwG anzuwenden hat, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind bzw. sein können.
Positiv ist, dass die AuA eine gute Richtschnur darstellen und in großen Teilen eine halbwegs einheitliche Anwendung gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für Autohäuser, die bundeslandübergreifend tätig sind.
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