· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
BFH am Zug: Erweiterte gewerbliche Grundstückskürzung für verpachtetes Autohaus?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wird ein Autohaus gewerbesteuerpflichtig verpachtet, beantragt der Verpächter häufig die erweiterte gewerbliche Grundstückskürzung. Ziel: Den Gewinn aus der Verpachtung der Gewerbesteuer zu entziehen. Doch ob der Antrag zulässig ist, wenn der Verpächter in den Räumen zuvor ein eigenes Autohaus betrieben hat und daneben weitere Gewerbeeinheiten in dem Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, muss nun der BFH klären. ASR macht Sie nachfolgend mit den Einzelheiten vertraut. |
Die zwei Möglichkeiten der Gewerbesteuerkürzung
Der Gewinn eines jeden gewerblichen Unternehmens unterliegt der Gewerbesteuer. Um eine Doppelbelastung mit Gewerbesteuer und Grundsteuer zu vermeiden, darf der Gewerbeertrag für Zwecke der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 GewStG gekürzt werden. Das Gesetz sieht dafür zwei Möglichkeiten vor:
- 1. „Normale“ Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG: Kürzung des Gewerbeertrags nach dem Einheitswert des zum Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes
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