28.10.2014 · Fachbeitrag · GmbH
Bis Ende November müssen die KiStAM abgerufen werden
| Viele Unternehmen haben sich noch nicht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wegen der Kirchensteuereinbehaltungspflicht für abgeltend besteuerte Kapitalerträge registriert. Betroffen davon sind unter anderem GmbH, die Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten. Daher hat das BZSt den Abrufzeitraum für die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) um einen Monat bis zum 30. November 2014 verlängert. |
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