· Fachbeitrag · GmbH
Gewinntantieme: So gelingt sie in der Autohaus-Praxis „vGA-sicher“
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Inhaber, die ihr Autohaus in der Rechtsform GmbH führen, setzen häufig Gewinntantiemen ein, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Durch die Tantieme kommt es nämlich zu einer Gewinnabsaugung auf Ebene der GmbH und zu einer günstigeren Versteuerung auf Ebene des Gesellschafters. Doch über jeder Gewinntantieme schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die gilt es zu vermeiden. ASR zeigt, wie das gelingt. |
So reduziert die Gewinntantieme die Gesamtsteuerbelastung
Erzielt eine GmbH einen Gewinn, unterliegt dieser auf Ebene der GmbH einer Besteuerung von rund 30 Prozent. Werden die verbleibenden 70 Prozent an den Gesellschafter ausgeschüttet, greift die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent zzgl. Soli. Bis der Gesellschafter über den Gewinn verfügen kann, wurden von dem Gewinn damit etwa 48 Prozent an Steuern ans Finanzamt abgeführt.
Viel lukrativer ist es daher, den Gewinn aus der GmbH durch Geschäftsführer-Vergütungen abzusaugen. Denn die Gehaltszahlungen mindern den Gewinn der GmbH, weil sie als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Damit werden auf Ebene der GmbH 30 Prozent Steuern gespart. Parallel unterliegt das Gehalt zwar auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) der Besteuerung im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Hier beläuft sich die maximale Steuerbelastung jedoch auf 45 Prozent (§ 32a Abs. 1 EStG) bzw. in der Praxis oft auf einen viel geringeren Betrag. Durch Geschäftsführervergütungen kann also auf einfachem Weg die Gesamtsteuerbelastung reduziert werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig