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  • 04.10.2013 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuersatz bei nachträglicher Kaufpreiserhöhung

    | Muss ein Immobilienkäufer aufgrund einer Vertragsklausel Jahre nach dem Kauf eine weitere Zahlung an den Verkäufer leisten, ist nach Ansicht des FG Düsseldorf der Grunderwerbsteuersatz anzusetzen, der im Jahr der Kaufvertragsunterzeichnung galt (FG Düsseldorf, Urteil vom 29.7.2013, Az. 7 K 563/13; Abruf-Nr. 132911 ). |