· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 46: Ersatzteile-Verkauf an anderen Händler/Unternehmer in der EU ‒ Abholfall
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um Ersatzteile steuerfrei innergemeinschaftlich an einen anderen Händler oder einen sonstigen Unternehmenskunden im EU-Ausland zu liefern, wenn die Transportverantwortung bei Ihrem Kunden liegt. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |
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Ihr Autohaus übernimmt für einen amerikanischen Hersteller die Ersatzteilversorgung für Westeuropa.
Ein Händlerkollege (NL) aus Rotterdam (Niederlande) bestellt bei Ihnen 30 Ölfilter zu einem Stückpreis von 22 Euro netto und 25 Pollenfilter zu einem Stückpreis von 47 Euro netto. Der Gesamtbestellwert beträgt demnach 1.835 Euro netto.
NL benennt Ihnen seine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese lautet: NL123ABCDE+F45.
NL holt die Ware ab, trägt also die Transportverantwortung. |
Wichtig I Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe der Ware schulden. Wie der Kunde den Transport tatsächlich durchführt, ob er also
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