· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 48: Verkauf eines Ersatzteils an einen Privatkunden in der EU ‒ Abholfall
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um Ersatzteile an Privatkunden im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass die Transportverantwortung bei Ihrem Kunden liegt. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie Lieferung bzw. Umsatz richtig buchen und melden. |
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Ihr Autohaus mit Sitz in Dortmund übernimmt für einen asiatischen Hersteller die Ersatzteilversorgung für Westeuropa.
Ein niederländischer Privatkunde (NL) bestellt bei Ihnen einen (1) Ölfilter zu einem Netto-Stückpreis in Höhe von 22 Euro und einen (1) Pollenfilter zu einem Netto-Stückpreis in Höhe von 47 Euro. Die Gesamtbestellung beläuft sich netto auf 69 Euro.
NL holt die Ware bei Ihnen ab, trägt mithin also die Transportverantwortung. |
Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe der Ware schulden (sog. „Abholfall“). Wie der Kunde den Transport tatsächlich durchführt, ob er also
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