· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 9: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um einen Gebrauchtwagen (GW) an einen Privatkunden im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass Sie die Transportverantwortung tragen und die Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |
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Bei einem Neuwagen-Geschäft haben Sie von einem Privatkunden dessen GW mit 8.500 Euro in Zahlung genommen (vgl. Beispiele in Abschn. 25a.1 Abs. 10 und 10.5 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]). Zunächst reparieren Sie das Fahrzeug für 500 Euro (Teile 300 Euro + Löhne 200 Euro, vgl. Abschn. 10.5 Abs. 4 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 UStAE) und verkaufen es nach einem Monat für 10.000 Euro an einen Privatkunden im EU-Ausland. Sie sollen ihm das Fahrzeug im EU-Ausland übergeben und tragen auch die Transportverantwortung. Mit dem Transport beauftragen Sie einen deutschen Frachtführer und erhalten von diesem eine Rechnung über 250 Euro zzgl. 47,50 Euro Umsatzsteuer. |
Wichtig | Sie tragen Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag auch den Transport des Fahrzeugs zum Kunden schulden. Wie Sie den Transport tatsächlich durchführen, ob Sie also
- das Fahrzeug selbst zum Kunden bringen oder
- einen Spediteur beauftragen oder
- einen Frachtführer beauftragen,
ist ohne Bedeutung.
PRAXISHINWEIS | Ein Fahrzeug ist umsatzsteuerlich (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 UStG) erst dann ein Gebrauchtfahrzeug, wenn
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Umsatzsteuerliche Folgen
EU-Verkäufe von GW an Privatkunden können unter den weiteren Voraussetzungen des § 25a UStG der Differenzbesteuerung unterworfen werden. Im Privatkundengeschäft sollte ‒ wo immer möglich ‒ differenzbesteuert werden. Denn das ist für den Privatkunden, der nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, immer die günstigere Variante.
Checkliste / Anwendung der Differenzbesteuerung |
Als Autohändler dürfen Sie einen GW differenzbesteuert verkaufen, wenn Sie das Fahrzeug
haben und derjenige, von dem Sie das Fahrzeug kaufen, ist ein
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PRAXISHINWEISE |
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Das müssen Sie prüfen und belegen
Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Aufgaben Sie erfüllen und welche Belege Sie sammeln müssen.
Checkliste / Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert | ||||
Erledigt | Datum | Zeichen | ||
1. | Identität des Abnehmers laut Kaufvertrag feststellen (Kopie des Ausweises zu den Akten nehmen) | ☐ | ||
2. | Besondere Aufzeichnungen (für jedes Fahrzeug gesondert; Saldierungen mit anderen Fahrzeugverkäufen sind nicht zulässig) (§ 25a Abs. 6 UStG, Abschn. 25a 1 Abs. 17 UStAE)
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☐ ☐ ☐ | ||
3. | Zahlungsangaben bei Überweisungen prüfen (Stammt die Überweisung von einem Bankkonto, das auf den Kunden lautet?) | ja ☐ nein ☐ | ||
4. | Geldwäschegesetz (GwG; Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des GwG?) | ja ☐ nein ☐ |
Wichtig | Sie finden die Checkliste „Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45002642.
So rechnen Sie richtig ab
Besonderer Rechnungshinweis
Sie müssen in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung durch die Formulierung „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ hinweisen (§ 14a Abs. 6 S. 1 UStG).
Sie dürfen grenzüberschreitende Rechnungen auch in einer anderen Sprache als Deutsch abfassen. Wie der Rechnungshinweis in diesem Fall lautet, sehen Sie in der Checkliste „Rechnungsangaben in anderen Amtssprachen der EU“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 42406717.
Fehlt der Hinweis, hat das weder für Sie noch für den Käufer irgendwelche (umsatz)steuerlichen Folgen (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2014, Az. 1 K 2537/12 U, AO, Abruf-Nr. 142301).
Keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen
Wenn Sie als Kfz-Händler einen Fahrzeugumsatz nach § 25a UStG versteuern, dürfen Sie die Differenzsteuer in Ihrer Rechnung nicht gesondert ausweisen (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Der Erwerber des Fahrzeugs hat, selbst wenn er Unternehmer ist, keinen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis.
Musterschreiben / Rechnung Differenzbesteuertes EU-Geschäft |
Autohaus Dortmunder Hellweg Am Hellweg 13 44328 Dortmund |
Mr. Will Smith 34 Any Road NW 10 6 DX United Kingdom Dortmund, den 15.12.2017
Fahrzeugtyp: ... Fahrzeug-Identifikationsnummer: … ...
Für die Lieferung des o.a. Fahrzeugs stellen wir Ihnen in Rechnung:
10.000 Euro
Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung: Nach § 25a UStG (Differenzbesteuerung) kann keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum ... |
So buchen Sie den Umsatz richtig
Gemeiner Wert im Praxisfall
Nimmt das Autohaus im Neuwagengeschäft einen GW in Zahlung und leistet der Käufer in Höhe der Differenz eine Zuzahlung, ist im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis nach § 25a Abs. 3 UStG der tatsächliche Wert des GW = gemeiner Wert anzusetzen (Abschn. 10.5 Abs. 4 UStAE):
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Verkaufserlös (vom Erwerber zu zahlen) | 10.000 Euro | |
./. | Reparatur (Selbstkosten) | 500 Euro |
./. | Verkaufskosten (pauschal 15% von 10.000 Euro) | 1.500 Euro |
= | Gemeiner Wert GW | 8.000 Euro |
./. | Anrechnungspreis GW | 8.500 Euro |
= | Verdeckter Preisnachlass | 500 Euro |
PRAXISHINWEISE |
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Verkaufserlös (vom Erwerber zu zahlen) | 10.000 Euro |
./. Gemeiner Wert GW | 8.000 Euro |
= Bruttodifferenz | 2.000 Euro |
./. Nettodifferenz (Bruttodifferenz : 1,19) | 1.680,67 Euro |
= Differenzsteuer/Margensteuer | 319,33 Euro |
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Buchung der Instandsetzung | |||
Instandsetzung Gebrauchtwagen | 500 Euro an | Erlöse Löhne (intern) Erlöse Teile (intern) | 200 Euro 300 Euro |
Buchung des Transports | |||
Aufwand (Transporte) Vorsteuer | 250 Euro 47,50 Euro an |
Dienstleister |
297,50 Euro |
Buchung des eigentlichen Verkaufs | |||
Kundenforderung | 10.000 Euro an | Erlöse Gebrauchtwagen Umsatzsteuer | 9.680,67 Euro 319,33 Euro |
Das müssen Sie erklären und melden
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Melden Sie die Fahrzeuglieferung als Inlandsgeschäft in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017 in Zeile 26 Kennziffer 81 jeweils bis zum 10. des Folgemonats an Ihr Finanzamt (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG). Dauerfristverlängerer melden wie gehabt einen Monat später (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46 ff. UStDV).
PRAXISHINWEIS | Dass Sie die Differenzbesteuerung anwenden, darauf müssen Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht besonders hinweisen. Die Umsätze erklären Sie mit Ihren anderen „19%ern“ in der Kennziffer 81 ‒ mit dem einen Unterschied, dass Sie
Weitere Besonderheiten bestehen nicht. Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung; insbesondere müssen Sie hier nichts in die Anlage UR eintragen. Wichtig ist nur, dass Sie die besonderen Abrechnungs- und Aufzeichnungspflichten beachten (siehe oben). |
Zusammenfassende Meldung
Eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht erforderlich.
Weiterführende Hinweise
- Checkliste „Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45002642
- Checkliste „Rechnungsangaben in anderen Amtssprachen der EU“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 42406717
- Die Beitragsserie wird in ASR 1/2018 fortgesetzt mit „Praxisfall 10: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Abholfall differenzbesteuert“
- In der Reihe der Praxisfälle ist zuletzt erschienen: „Praxisfall 8: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Abholfall regelbesteuert“, ASR 11/2017, Seite 5 → Abruf-Nr. 44859369