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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    Größere Autohausgruppen sind regelmäßig EU-weit tätig. Oft ist es so, dass dann ins deutschsprachige EU-Ausland in deutscher Sprache abgerechnet wird, sonst in Englisch. Eingangsrechnungen kommen sowohl in Deutsch als auch in allen anderen Sprachen, die in der EU gesprochen werden. In der Praxis hat sich jetzt die Frage gestellt, ob ein Betriebsprüfer diese Sprachenvielfalt monieren darf? ASR erläutert, warum die Antwort „Nein“ lautet.

    Die rechtlichen Vorgaben

    Die Antwort ergibt sich aus der Zusammenschau der einschlägigen europäischen sowie deutschen Rechtsvorgaben:

    •  Art. 248a MwStSystRL

    1Die Mitgliedstaaten können zu Kontrollzwecken und bei Rechnungen, die sich auf Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen in ihrem Gebiet beziehen oder die in ihrem Gebiet ansässige Steuerpflichtige erhalten haben, von bestimmten Steuerpflichtigen oder in bestimmten Fällen Übersetzungen in ihre Amtssprachen verlangen. 2Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings nicht eine allgemeine Verpflichtung zur Übersetzung von Rechnungen auferlegen.