· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Abnehmerversicherung und Gelangensbestätigung - idealerweise sollten beide vorliegen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die unterschiedliche Bedeutung von Abnehmerversicherung und Gelangensbestätigung ist auch gut zwei Jahre nach Einführung der Gelangensbestätigung wenig bekannt. Das zeigt die großer Zahl von Fragen der Teilnehmer meiner Seminare. Viele über die Grenzen liefernde Händler meinen, es reiche eine von beiden. Weit gefehlt! |
Abnehmerversicherung: eine Absichtserklärung
Der Gesetzgeber sah vor Einführung der Gelangensbestätigung - und damit bis zum 31. Dezember 2013 - die Abnehmerversicherung als Belegnachweis für ein EU-Geschäft vor, das als Abholgeschäft durchgeführt wurde. § 17a Abs. 2 Nr. 4 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung a. F. verlangte in diesem Fall „eine Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern.“
Der Gegenstand der Lieferung - bei Ihnen also in der Regel das Fahrzeug -
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