· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Gelangensbestätigung: Der neue Nachweis für die Steuerfreiheit einer Kfz-Lieferung in die EU
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Am 22. März 2013 hat der Bundesrat der Änderung von § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zugestimmt und damit die Gelangensbestätigung nach mehreren Anläufen endgültig zum Leben erweckt. Die Mängel - so sieht es zumindest das BMF - sollen nun beseitigt sein, und die neuen Regeln werden zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten. Lesen Sie, was auf Ihr Autohaus im innergemeinschaftlichen Kfz-Handel zukommt und wie Sie die neuen Regeln im Alltag geschickt umsetzen. Praxishinweise, Checklisten und Musterformulierungen unterstützen Sie dabei. |
Wichtig | Der folgende Beitrag basiert auf dem Text der neuen Verordnung. Es ist jedoch bekannt, dass die Finanzverwaltung die Details der Umsetzung noch in einem „Einführungsschreiben“ regeln wird. „ASR“ wird darauf zu gegebener Zeit eingehen.
Die neuen Regeln im Wortlaut
Auch wenn der neue Verordnungstext den Praktiker „erschlägt“, wird dieser nicht umhinkommen, sich damit genauestens zu beschäftigen. Nachfolgend finden Sie daher eine auf die Bedürfnisse des Kfz-Handels herunter gebrochene Fassung mit einer „Lesestraße“ im Fettdruck:
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