· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Gelangensnachweis muss vorerst noch nicht verwendet werden
| Die Kritik der Wirtschaft an der neuen Gelangensbestätigung zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferung hat Wirkung gezeigt. Das BMF hat die bis 30. Juni 2012 geltende Nichtbeanstandungsfrist verlängert, und zwar so lange bis die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geändert und neu in Kraft getreten ist. Damit gilt die am 31. Dezember 2011 gültige Rechtslage vorerst weiter. |
Mit der Änderung der UStDV sollen in erster Linie die im Entwurf des BMF-Einführungsschreibens vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind (BMF, Schreiben vom 1.6.2012, Az. IV D 3 - S 7141/11/10003-06; Abruf-Nr. 121704).
Weiterführende Hinweise
- Entwurf des Einführungsschreibens, ASR 5/2012, Seite 4
- Vorstellung und Erläuterung des neuen Gelangensnachweises, ASR 1/2012, Seite 6