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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Gelangensnachweis soll ab 1. Juli 2013 verbindlich werden

    | Der Referentenentwurf zur Änderung von § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) liegt nun vor. Darin hält das BMF in Abholfällen am Gelangensnachweis fest. Alternativ dazu sollen weitere Nachweismöglichkeiten zugelassen werden. Fachleute bezweifeln jedoch, dass diese Fassung bereits der endgültige Wortlaut sein wird. |

     

    Hintergrund | Der EuGH hat im Fall Mecsek-Gabona Kft (siehe ASR 10/2012, Seite 1) die zum Teil übertriebenen Anforderungen an den Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist, eingeschränkt. Damit ist der Inhalt des vorliegenden Entwurfs möglicherweise nicht zu 100 Prozent europarechtskonform, weil darin nicht weitere vom EuGH als zulässig erachtete Nachweismöglichkeiten aufgelistet sind.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Die Neuregelung in § 17a UStDV soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wann das genau sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Für bis zum 30. Juni 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen soll es jedoch ein Wahlrecht geben. In diesem Zeitraum soll der Nachweis der Steuerbefreiung nach den §§ 17a bis 17c UStDV in der neuen und der alten Fassung, die ursprünglich nur bis 31. Dezember 2011 gelten sollte, geführt werden können. Sie machen also derzeit nichts falsch, wenn Sie Ihre eingeübte Praxis vorerst beibehalten.
    • Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und Ihnen rechtzeitig mitteilen, wann und wie Sie die neuen Regeln in Ihrem Autohaus anwenden sollten.