· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Gelangensnachweis soll ab 1. Juli 2013 verbindlich werden
| Der Referentenentwurf zur Änderung von § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) liegt nun vor. Darin hält das BMF in Abholfällen am Gelangensnachweis fest. Alternativ dazu sollen weitere Nachweismöglichkeiten zugelassen werden. Fachleute bezweifeln jedoch, dass diese Fassung bereits der endgültige Wortlaut sein wird. |
Hintergrund | Der EuGH hat im Fall Mecsek-Gabona Kft (siehe ASR 10/2012, Seite 1) die zum Teil übertriebenen Anforderungen an den Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist, eingeschränkt. Damit ist der Inhalt des vorliegenden Entwurfs möglicherweise nicht zu 100 Prozent europarechtskonform, weil darin nicht weitere vom EuGH als zulässig erachtete Nachweismöglichkeiten aufgelistet sind.
PRAXISHINWEISE |
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