· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Innergemeinschaftliche Lieferungen BP-sicher dokumentieren - Steuerfreiheit nicht riskieren
von Steuerberater, Dipl.-Finw. (FH) Marco Fuß, Geschäftsführer der ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster
| Oft scheitert die Steuerfreiheit von Lieferungen ins (EU-)Ausland allein an der fehlenden oder lückenhaften Dokumentation des Geschäfts. Das gilt insbesondere, wenn sich Kfz-Händler auf die Vertrauensschutzregelung berufen möchten. Erfahren Sie nachfolgend, wie die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Inanspruchnahme von Vertrauensschutz ausweitet, indem sie zwei BFH-Urteile in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen hat. Lernen Sie ferner das „EU easy tool“ kennen, mit dem Sie effizient darauf reagieren können. |
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Die Finanzverwaltung hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert und damit zwei BFH-Urteile umgesetzt (Abschnitt 6a.2. Abs. 5 Satz 3, sowie Abschnitt 6a.8. Abs. 7 Satz 4 und Abschnitt 6a.8. Abs. 8 Satz 9 UStAE). Beide BFH-Urteile beschäftigen sich mit der Frage des Vertrauensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Abs. 4 UStG).
- Das erste Urteil ist zu der Frage ergangen, welche Anforderungen an die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen eines hochwertigen Gegenstands (zum Beispiel eines hochwertigen Fahrzeugs) zu stellen sind. Dem Urteil lag ein Barkauf mit beauftragter Abholung zugrunde. Der BFH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass derartige Fälle eine hohe umsatzsteuerliche Missbrauchsgefahr in sich bergen. Als Beispiel, welches eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Identität des Abnehmers begründen kann, führt der BFH auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung, auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis an (BFH, Urteil vom 14.11.2012, Az. XI R 17/12; Abruf-Nr. 131236).
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