· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Meldepflicht beim Verkauf von Neufahrzeugen an Privatkunden in der EU beachten!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Bei Kfz-Geschäften mit Unternehmenskunden aus der EU wird immer geprüft, ob die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei erfolgen kann. Das ist allseits bekannt. Weniger bekannt ist, dass Neufahrzeuge auch an Privatkunden aus der EU steuerfrei verkauft werden müssen. Allerdings fordert die Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung in diesem Fall von Ihnen, dass Sie die Verkäufe melden - wie, wann und an wen verrät Ihnen dieser Beitrag. |
Sonderregeln für den Verkauf von Neufahrzeugen
Während für EU-Umsätze (von Unternehmern) an Privatpersonen grundsätzlich das sogenannte Ursprungslandsprinzip gilt (die Umsätze werden also dort besteuert, wo die Ware verkauft wird), sieht das EU-Umsatzsteuerrecht für die Besteuerung der Umsätze mit Neufahrzeugen ausschließlich das Bestimmungslandprinzip vor. Letztere werden also immer im Importland besteuert (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1 Buchst. c UStG).
Neue Fahrzeuge im Sinne der Sonderregeln
Den Sonderregeln unterliegen
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