· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Nachweis des Gelangens des gelieferten Fahrzeugs an den Abnehmer in der EU
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| „Den Belegnachweis“ für den Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen gibt es nicht. Das Gesamtbild zählt. Daher sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, um das Gelangen des Fahrzeugs in das EU-Ausland nachzuweisen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer geplanten Änderung der Nachweisanordnungen der Finanzverwaltung. Wir liefern Ihnen dazu ein Musterschreiben für Beförderungs- und Versendungsfälle. |
Überlegungen zum Belegnachweis in der Finanzverwaltung
Das BMF denkt aktuell darüber nach, die Anforderungen an den Belegnachweis in § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) in Beförderungs- und Versendungsfällen wie folgt neu zu formulieren:
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... (2) In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, hat der Unternehmer den Nachweis hierüber wie folgt zu führen:
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