· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Ohne Bestimmungsort in Verbringensnachweis und Gelangensbestätigung keine Steuerbefreiung
| Fehlt der Bestimmungsort im Verbringensnachweis und/oder in der Gelangensbestätigung, kommt eine Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung praktisch nicht in Betracht - auch nicht unter dem Aspekt des Gutglaubensschutzes. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind. Im Urteilsfall vor dem BFH war das aber gerade nicht der Fall. |
Verkauf von Fahrzeugen nach Spanien
Ein deutscher Kfz-Händler (D) verkaufte 2007 und 2008 Fahrzeuge steuerfrei innergemeinschaftlich an einen spanischen Autohändler (ES). In den Verbringenserklärungen bestätigte ES, das „… Fahrzeug wird am ... von mir in das Zielland Spanien verbracht“.
BFH versagt die Steuerfreiheit endgültig
Finanzamt und Finanzgericht hielten die Verbringenserklärungen für nicht ausreichend, weil der Bestimmungsort nicht genannt sei und nicht ohne weiteres mit der Unternehmensanschrift des ES gleichgesetzt werden könne. Der BFH teilte die Auffassungen von Finanzamt und Vorinstanz (BFH, Urteil vom 22.7.2015, Az. V R 23/14, Abruf-Nr. 179270).
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