· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Steuerfreie Lieferung bei Reihengeschäft innerhalb der EU
| Folgende Entscheidung des BFH ist nunmehr „amtlich“: Erklärt der erste Abnehmer gegenüber einem deutschen Kfz-Händler, ein Fahrzeug in einen anderen Mitgliedsstaat der EU befördern zu wollen, handelt er dabei unter seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und holt er das Fahrzeug wie vereinbart ab, ist diese Lieferung umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die Abholung vom zweiten Abnehmer veranlasst wurde und das Fahrzeug in einen anderen Mitgliedsstaat gelangt ist. Voraussetzung ist allerdings eine lückenlose Dokumentation der Belege durch den liefernden Händler und keinerlei kollusives Zusammenwirken mit dem steuerhinterziehenden zweiten Abnehmer. |
HINTERGRUND | Der BFH hatte die Sache ohne mündliche Verhandlung mittels eines Gerichtsbescheids entschieden. Das Finanzamt hat daraufhin Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Diese fand am 11. August 2011 statt, brachte aber kein anderes Ergebnis, wie uns Dr. Alfred Meyerhuber aus Ansbach als Prozessvertreter des Kfz-Händlers mitteilte. Die Revision des Finanzamts wurde verworfen; damit muss es jetzt endgültig klein beigeben (Urteil vom 11.8.2011, Az: V R 3/10; noch nicht schriftlich veröffentlicht).
PRAXISHINWEIS | Sehen Sie dazu auch den Beitrag „Steuerfreie Lieferung bei Reihengeschäft innerhalb der EU“ von Rechtsanwalt Dr. Alfred Meyerhuber in ASR 7/2011, Seite 6. |