· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Steuerfreie Lieferung bei Reihengeschäft innerhalb der EU
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Alfred Meyerhuber, Ansbach
| Erklärt der erste Abnehmer gegenüber einem deutschen Kfz-Händler, ein Fahrzeug in einen anderen Mitgliedsstaat der EU befördern zu wollen, handelt er dabei unter seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und holt er das Fahrzeug wie vereinbart ab, ist diese Lieferung umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die Abholung vom zweiten Abnehmer veranlasst wurde und das Fahrzeug in einen anderen Mitgliedsstaat gelangt ist. Voraussetzung ist allerdings eine lückenlose Dokumentation der Belege durch den liefernden Händler. |
Wegweisende Entscheidung des Bundesfinanzhofs
So lässt sich das Ergebnis einer wegweisenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) kurz zusammenfassen, der folgender Fall zugrunde lag.
Der zugrunde liegende Fall
Ein deutscher Kfz-Händler veräußerte einen Pkw an eine Kapitalgesellschaft spanischen Rechts. Diese hatte das Fahrzeug per Fax bestellt. Der Händler holte am selben Tag eine Bestätigung des Bundeszentralamts für Steuern ein über die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und prüfte die Übereinstimmung von Name, Ort, Postleitzahl und Straße anhand der Auskunft und der Bestellung.
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