· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer
| Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei, entschied der BFH. |
PRAXISHINWEIS | Lediglich die Chronistenpflicht gebietet es, das BFH-Urteil vom 11.8.2011 (Az: V R 50/09; Abruf-Nr. 113309) vorzustellen, das so und nicht anders zu erwarten war. Wir hatten über die Vorinstanz berichtet (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2009, Az: 12 K 273/04; Abruf-Nr. 101025) und dabei darauf hingewiesen, wie (steuer- und strafrechtlich) riskant Geschäfte für Kfz-Händler werden können, wenn sie in Geschäfte involviert sind, bei denen die Identität des wirklichen Abnehmers verschleiert werden soll (ASR 2/2011, Seite 7). |