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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Übergangsfrist für Gelangensbestätigung bis 31. Dezember 2013

    | Die neue Gelangensbestätigung für den innergemeinschaftlichen Handel gilt eigentlich ab 1. Oktober 2013. Das BMF hat jetzt aber im Einführungsschreiben zur Gelangensbestätigung noch einmal eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 gewährt. Das bedeutet: Ab 1. Januar 2014 führt am Einsatz der Gelangensbestätigung kein Weg mehr vorbei. |

     

    Das BMF schreibt: „Für bis zum 31. Dezember 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.“ (BMF, Schreiben vom 16.9.2013, Az. IV D 3 - S 7141/13/10001; Abruf-Nr. 132971)

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag: „Die neue Gelangensbestätigung: Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen aus der Praxis - Teil I“, ASR 9/2013, Seite 6
    • Beitrag „Die neue Gelangensbestätigung: Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen aus der Praxis - Teil II“, ASR 10/2013, Seite 6
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 1 | ID 42319319