· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Übergangsregelung für neuen Gelangensnachweis verlängert
| Das BMF verlangt bekanntlich für alle Umsätze nach dem 31. Dezember 2011 zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferung den neuen Gelangensnachweis. Es hat jetzt die ursprünglich dreimonatige Übergangsfrist auf sechs Monate bis 30. Juni 2012 verlängert (Schreiben vom 6.2.2012, Az. IV D3 - S 7141/11/10003; Abruf-Nr. 120431 ). |
PRAXISHINWEIS | Auch wenn die Übergangsfrist verlängert wurde, müssen Sie sich kurzfristig mit den neuen Regeln vertraut machen und diese spätestens ab 1. Juli 2012 bei innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen anwenden. Was Sie zum neuen Gelangensnachweis wissen müssen, steht in ASR 1/2012, Seiten 6 bis 9. Wie Sie den Rückerhalt des Gelangensnachweises absichern, erfahren Sie in ASR 2/2012, Seite 14. |