· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Zusammenfassende Meldung: Eventuell mehr Arbeit aufgrund halbierter Umsatzgrenze ab 2012
| Autohäuser und Kfz-Betriebe, die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen, müssen prüfen, ob sie künftig die Zusammenfassende Meldung monatlich, und nicht mehr nur vierteljährlich abgeben müssen. Denn die Bagatellgrenze ist zum 1. Januar 2012 von 100.000 auf 50.000 Euro Umsatz im Quartal halbiert worden. |
Ärgerlich ist, dass Sie dafür auch die Umsätze des Jahres 2011 prüfen müssen. Lag der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen auch nur in einem Quartal über 50.000 Euro, ist die monatliche Abgabe in 2012 Pflicht (§ 18a Abs. 1 Satz 2 UStG; BMF, Schreiben vom 15.6.2010, Az. IV D 3 - S 7427/08/10003-03, Randziffern 5 und 20; Abruf-Nr. 102060).
| ||||||||
Sie haben 2011 folgende Umsätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen:
Ergebnis: Weil der Umsatz im 1. Quartal 2011 über 50.000 Euro lag, muss die Zusammenfassende Meldung ab 2012 monatlich eingereicht werden. |
PRAXISHINWEISE |
|