· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel/Leasing
Kfz-Handelsgeschäfte mit ausländischen Leasinggesellschaften richtig abwickeln
von StB Stan Guthmann, RAW-Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Bei der Lieferung von Fahrzeugen in einen anderen EU-Mitgliedstaat herrscht in vielen Autohäusern Unsicherheit hinsichtlich der Abwicklung und der zugehörigen Nachweise. Erhöhte Unsicherheit ist zu beobachten, sobald eine ausländische Leasinggesellschaft ins Spiel kommt. Erfahren Sie nachfolgend anhand von zahlreichen Beispielen, wer bei solchen Geschäften Ihr Rechnungsempfänger ist. |
Details regelt ein BMF-Schreiben
Hilfestellung bietet ein BMF-Schreiben aus dem August 2015. Darin geht es um die Bestimmung des Rechnungsadressaten für den Fall, dass die Leasinggesellschaft (LG) in den zwischen Autohaus und Kunde geschlossenen Kaufvertrag eintritt, weil der bisherige Interessent das Fahrzeug doch nicht selbst kaufen, sondern lieber leasen möchte (BMF, Schreiben vom 31.8.2015, Az. III C 2 - S 7100/07/10031 :005, Abruf-Nr. 145306, ASR 10/2015, Seite 9).
In dem Schreiben stellt das BMF klar, dass die Rechnung nicht ohne Weiteres auf die LG ausgestellt werden darf. Es kommt vielmehr darauf an, ob die umsatzsteuerliche Lieferung des Fahrzeugs tatsächlich an die LG erbracht wird. Hierbei ist das Umsatzsteuerrecht losgelöst vom Zivilrecht zu betrachten.
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