23.06.2022 · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag
Ausschließlich betriebliche Nutzung: Fahrtenbuch ist kein Muss
| Die Anteile der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den Sie den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen wollen, können Sie auch durch andere Beweismittel nachweisen – Sie müssen nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. Das hat der BFH klargestellt und damit eine anderslautende Entscheidung des FG Münster kassiert. |
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