· Fachbeitrag · Kfz-Handel über die Grenze
Verkauf eines Ersatzteils an einen anderen Händler in der EU ohne Transportverantwortung
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Unerwünschte Folgen hat eine Ersatzteillieferung für Ihr Autohaus, wenn der Kunde ein anderer Händler oder ein sonstiger Unternehmenskunde im EU-Ausland ist, Sie das Ersatzteil selbst vorab in einem anderen EU-Ausland einkaufen müssen und der Kunde das Ersatzteil dort selbst abholt oder abholen lässt. ASR erläutert anhand des Praxisfalls 51, warum Sie diese Fallgestaltung unbedingt vermeiden sollten. |
Wenn der Endkunde die Transportverantwortung trägt
Ein Abholfall liegt vor, wenn der Endkunde z. B. ein gekauftes Ersatzteil durch einen Kurier abholen lässt. Dazu ein Beispiel:
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Ihr Autohaus (DE) mit Sitz in Ravensburg (Bodenseekreis/Deutschland) übernimmt für einen italienischen Lkw- und Reisebushersteller (IT) die Ersatzteilversorgung für Deutschland und Österreich.
Ein Busunternehmer (AT) aus Bregenz (Bodenseekreis/Österreich) bestellt bei DE ein dringend benötigtes Ersatzteil (Klimakompressor) zum Nettopreis i. H. v. 980 Euro. Bei der Bestellung benennt AT seine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese lautet: ATU12345678. DE bestellt das Ersatzteil seinerseits bei IT zum Nettopreis von 820 Euro und benennt dabei seine deutsche USt-IdNr. Diese lautet: DE123456789.
Weil er das Teil so dringend benötigt, lässt AT dieses vereinbarungsgemäß von einem Kurier bei IT in Mailand abholen und zu sich nach Bregenz bringen. |
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