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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Aktuelle Rechtsprechung lehrt: Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch

    | Das Fahrtenbuch steht beim Finanzamt ganz oben auf der Prüfliste. Haben Sie es nicht nahezu perfekt geführt, war die ganze Arbeit umsonst. Das Finanzamt schätzt den Privatanteil anhand der Ein-Prozent-Regel, Ihnen droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da die elektronischen Fahrtenbücher, die teils sogar eine GPS-gestützte Fahrterfassung anbieten und so fehlenden Fahrten und Rechenfehlern vorbeugen. ASR zeigt, worauf es ankommt, damit die Technik Ihnen bei einer Betriebsprüfung keinen teuren Strich durch die Rechnung macht. |

    Hohe Anforderungen an das Fahrtenbuch

    Die Finanzverwaltung stellt mit Rückendeckung des BFH sehr hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Für dienstliche Fahrten sind nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) grundsätzlich folgende Angaben erforderlich:

     

    • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit