· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Der Oldtimer als Geschäftswagen im Autohaus - ein Steuerschnäppchen?
von Michael Eckert, Rechtsanwalt und Spezialist für Oldtimerrecht, EDK Eckert Klette & Kollegen, www.oldtimeranwalt.de, Heidelberg
| Immer mehr Autohäuser und Kfz-Servicebetriebe haben einen Oldtimer in ihrem Fahrzeugbestand, sei es aus der Sammlung des Seniorchefs, aus einer Inzahlungnahme oder als Geldanlage. Ein neue, von den Finanzämtern gerne falsch verstandene, Entscheidung des BFH gibt Anlass, sich erneut mit der Frage auseinanderzusetzen, wann ein Oldtimer - steuerlich vorteilhaft - als Geschäftswagen genutzt werden kann. Dabei zeigt sich, dass die im Jahr 2010 in „Auto • Steuern • Recht“ genannten Fallstricke mit der richtigen Gestaltung geschickt umgangen werden können. |
Steuerliche Vorteile nutzen
Über das Thema „Oldtimer als Geschäftswagen“ nachzudenken, lohnt sich nicht nur wegen des Werbe- und Spaßfaktors, wenn man mit einem Oldtimer unterwegs ist:
- Die Abschreibung des Fahrzeugs wird aus dem (in der Regel relativ hohen heutigen) Anschaffungspreis errechnet.
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