21.09.2018 · Nachricht · Kfz-Kosten
Fahrtenbuchmethode funktioniert nur bei lückenlosen Belegen
| Bei der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des Privatanteils für die Kfz-Nutzung müssen die Gesamtkosten durch Belege lückenlos nachgewiesen sein. „Belege“ sind alle anerkannten Nachweise von Betriebsausgaben wie Quittungen und Rechnungen. Können teilweise keine individuellen Kosten für das Fahrzeug ermittelt werden, sondern liegt für wesentliche Teile wie z. B. Haftpflicht, Kfz-Steuer, GEZ ein betriebsinterner Kostenverrechnungssatz bzw. ein fiktiver Kostenansatz zugrunde, ist das Erfordernis des lückenlosen Kostennachweises nicht erfüllt. So das FG München. |
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