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  • 13.09.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Geländewagen kann ohne Privatanteil bleiben

    | Ein Geländewagen, der auf eine bei weitem überwiegende Lastenbeförderung ausgerichtet ist und bei dem die Personenbeförderung in den Hintergrund tritt, gilt nicht als Fahrzeug, das typischerweise auch für Privatfahrten verwendet wird. Somit unterliegt der Geländewagen als Werkstattwagen nicht der Nutzungswertbesteuerung nach der „Ein-Prozent-Regelung“ entschied das FG Niedersachsen (Urteil vom 13.3.2013, Az. 4 K 302/11; Abruf-Nr. 132712 , rechtskräftig). |