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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Luxus-Fahrzeug: Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich

    | Ein aktuelles Urteil des FG Nürnberg entfaltet seine Wirkung in erster Linie bei Ihren unternehmerisch tätigen Kunden, die ein Luxus-Fahrzeug für ihr Unternehmen erwerben. Es soll Ihnen daher lediglich als „Hintergrundwissen“ dienen: Wer ein Luxus-Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen will, muss dem Finanzamt gute Gründe nennen können, dass betriebliche Gründe für den Kauf ausschlaggebend waren. |

     

    Im konkreten Fall - es ging um einen Ferrari Spider - konnte der Unternehmer diesen Nachweis nicht erbringen. Das FG stufte das Fahrzeug deshalb als Privatvermögen ein. Als Betriebsausgaben abziehbar waren dadurch die nur die Kosten der betrieblich gefahrenen Kilometer - und auch die nur in angemessener Höhe. Als angemessen wertete das FG Kosten, die beispielsweise für Oberklasse-Modelle wie BMW und Mercedes Benz anzusetzen sind. Im konkreten Fall waren es zwei Euro je Kilometer (FG Nürnberg, Urteil vom 27.1.2012, Az. 7 K 966/2009; Abruf-Nr. 121158).

     

    Quelle: ID 33612930