· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Niedrigerer Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge ab 2013?
| Bei der Privatnutzung eines betrieblichen Dienst-Elektrofahrzeugs soll ab 2013 der Bruttolistenpreis um die Kosten für die teure Batterie gemindert werden, wenn der geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt wird. So steht es im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG-Entwurf; Abruf-Nr. 120913 ). |
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 3 | ID 33659020