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Pro und Kontra ökologische Besteuerung von Dienst- und Firmenwagen
| Ein öffentliches Fachgespräch am 8. November 2011 im Finanzausschuss förderte die Argumente Pro und Kontra zutage bei der Frage, ob die Besteuerung von privat genutzten Dienst- und Firmenwagen stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet werden sollte. Dieses Ziel verfolgen insbesondere die Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Steuerexperten und die Automobilbranche lehnen dieses Ansinnen jedoch mit dem Hinweis ab, ökologische Komponenten würden nicht in das Ertragsteuerrecht gehören. |
Geringere Abschreibung und höhere Besteuerung der Privatnutzung
Grundlage des Fachgesprächs war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wird, den Anteil der steuerlich geltend zu machenden Abschreibungen von Firmenwagen mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen soll so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht.
Auch die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag , steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen in Zukunft an ökologischen Kriterien auszurichten. Anreize zum Kauf klimafreundlicherer Firmenwagen seien angesichts des größeren Anteils an den Neuzulassungen, der überdurchschnittlich hohen Kohlendioxid-Emissionen sowie der Bedeutung für den Gebrauchtwagenmarkt besonders dringlich.
Der VCD wies darauf hin, dass Fahrzeuge mit aufwändigen Spritspartechnologien und alternativen Antrieben teilweise erheblich teurer seien als vergleichbare herkömmliche Modelle. Wollten Dienstwagenfahrer heute entsprechende Fahrzeuge auswählen, müssten sie mit einer höheren Besteuerung des privaten Nutzungsanteils rechnen. „Dieser Nachteil würde durch eine ambitionierte Spreizung der Steuersätze in Abhängigkeit vom Kohlendioxid-Ausstoß nicht nur ausgeglichen, sondern würde auch einen Anreiz setzen, vermehrt diese Modelle zu wählen“, argumentierte der VCD in seiner Stellungnahme.
Schwere Nachteile für Dienstwagennutzer zu befürchten
Dagegen verwies die Bundessteuerberaterkammer auf drohende Mehrbelastungen der Firmen- und Dienstwagennutzer. Besteuert werde heute nicht nur der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung mit monatlich einem Prozent des Listenpreises. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer zu besteuern. „Auch hier müssten gegebenenfalls die vorgesehenen Modifizierungen nach Kohlendioxid-Gehalt greifen und würden wohl zu erheblichen Mehrbelastungen führen“, warnte die Organisation.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine wandte sich gegen den Begriff „Dienstwagenprivileg“. Dienstwagen würden regelmäßig für Berufsgruppen mit Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt, die das Fahrzeug für ihre Arbeit benötigen würden. Ein Privileg liege nicht vor: „Vielmehr ist dieser Lohnbestandteil gegenüber Barlohn sogar nur eingeschränkt nutzbar. Er steht nicht zur freien Verwendung zur Verfügung.“ Der Verband warnte vor einer Umstellung, wie von den Oppositionsfraktionen gefordert: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrbelastung an Steuern und Sozialabgaben entsteht, wenn deren Arbeitgeber keine Fahrzeuge mit geringerem Verbrauch unter dem Referenzwert zur Verfügung stellen.“
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußerte sogar „schwerwiegende steuer- und wirtschaftspolitische Bedenken“ und warnte davor, Umweltanforderungen in das Ertragssteuerrecht aufzunehmen. Außerdem hätten sich die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen von Firmenwagen 2011 im Vergleich zum Vorjahr mit fünf Prozent wesentlich stärker als bei privaten Neuzulassungen (2,8 Prozent) reduziert.
Ein-Prozent-Regelung verstößt gegen die Steuergerechtigkeit
Für Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut der Universität zu Köln) „steuern Steuern immer“. Dies gelte gerade für den Umweltbereich. Er stellte in seiner Stellungnahme die geltende Ein-Prozent-Regelung einen Verstoß gegen die horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit dar. Ökonomisch gleiches werde nicht gleich besteuert, und „Besserverdiener“ würden Steuerprivilegien nutzen, die „Normalverdienern“ viel seltener zugänglich seien.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 501 vom 7.11.2012