· Fachbeitrag · Compliance
Nachhaltigkeit im Autohaus: Wie Sie Emissionen definieren, messen und reduzieren können
von Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer TCJG, München
| CSRD, ESRS, Berichtspflicht & Co. spätestens ab 2025 werden das keine Fremdwörter mehr für schätzungsweise knapp 600 Kfz-Händler sein. Ab da müssen sie nämlich beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem Nachhaltigkeitsbericht. Darin müssen Autohäuser auch darüber informieren, wie sie ihre Emissionen reduzieren und somit zum Klimaschutz beitragen. Was dafür zu tun ist, erfahren Sie in Teil 4 der ASR-Serie zu „Nachhaltigkeit im Autohaus“. |
Warum Sie Emissionen reduzieren müssen
Sie erinnern sich: Die Inhalte, über die Ihr Autohaus ‒ so es denn von der Nachhaltigkeitsberichtpflicht lt. CSRD betroffen ist ‒ informieren muss, sind in den ESRS konkretisiert. Einer dieser ESRS ist der ESRS E1 „Klimaschutz“. Und der zentrale Stellhebel zur Erfüllung der CSRD-Berichtsanforderungen für den Standard „Klimaschutz“ ist die Bewertung, Offenlegung und ‒ wo möglich ‒ Senkung der direkt und indirekt verursachten Treibhausgasemissionen. Im Rahmen der „Green Deal“-Initiative der EU ist verbindlich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ab 2050 bilanziell klimaneutral wirtschaften müssen, also keine nicht kompensierten Treibhausgase („Net zero“) mehr ausstoßen.
Die meisten europäischen Kfz-Hersteller sind bezogen auf das Ziel dieser so definierten Klimaneutralität ehrgeiziger. Bereits ab 2035 sollen Neuwagen lokal emissionsfrei sein und ab 2040 soll die Fahrzeugherstellung innerhalb der EU keine Treibhausgase mehr emittieren. Entsprechende Anforderungen werden auch an die in der Lieferkette vor- und nachgelagerten Unternehmen gestellt werden. Folglich ist davon auszugehen, dass auch auf den Kfz-Handel in zukünftigen Händlerverträgen sowohl innerhalb eines Agentursystems als auch im indirekten Vertrieb entsprechende Verpflichtungen hinsichtlich der Erfassung sowie der Reduzierung der Emissionen auf „Netto Null“ zukommen.
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