· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Zahl der zu versteuernden Fahrzeuge kann begrenzt werden
| Das BMF lenkt bei der Frage ein, wie viele Vorführwagen, die auch privat von Ihren Familienangehörigen bzw. Mitarbeitern genutzt werden, der Besteuerung nach der Ein-Prozent-Regel unterworfen werden müssen. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass bestimmte Vorführwagen ausschließlich betrieblich genutzt werden, müssen Sie für diese Fahrzeuge keinen pauschalen Nutzungswert ermitteln und versteuern. |
PRAXISHINWEIS | Wir werden das BMF-Schreiben, das uns kurz vor Redaktionsschluss erreichte, analysieren und Ihnen in einer der nächsten Ausgaben ausführlich beschreiben, wie Sie das Schreiben in offenen Steuerfällen nutzen können und wie Sie künftig vorgehen sollten (BMF, Schreiben vom 15.11.2012, Az. IV C 6 - S 2177/10/10002; Abruf-Nr. 123509). |