· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer
So mindern Zuzahlungen beim Leasing den geldwerten Vorteil
| Leistet ein Mitarbeiter monatlich Zuzahlungen zu den Leasingraten seines Dienstwagens, mindert sich sein zu versteuernder (und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtiger) geldwerter Vorteil. Weil das FG Münster bei der Fahrtenbuchmethode die Zuzahlungen direkt vom geldwerten Vorteil abzieht, gelangt es zu einem geringeren geldwerten Vorteil als der Fiskus, der lediglich die Leasingraten um die Zuzahlungen verringert ( FG Münster, Urteil vom 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E ; Abruf-Nr. 121405 ). |
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Leasinggebühren, Benzin- sowie Reparaturkosten, Kfz-Steuer und Versicherung für einen Dienstwagen betragen im Jahr 10.000 Euro. Der Arbeitnehmer leistet 2.000 Euro Zuzahlungen. Die Gesamtfahrleistung beträgt 20.000 km. Davon legt der Arbeitnehmer 5.000 km für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zurück, privat fährt er 7.000 km. Der geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:
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Weiterführender Hinweis
- Wie sich Zuzahlungen des Mitarbeiters zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung auswirken, steht in dem Beitrag „Zuzahlungen der Mitarbeiter bei Dienstwagen gehen nicht verloren“, ASR 4/2009, Seite 13.