· Nachricht · Kfz-Steuer
Doch reduzierte Kfz-Steuer bei Dieselfahrverbot?
| Muss die Kfz-Steuer auch bei einem Dieselfahrverbot in voller Höhe gezahlt werden oder hat der Halter Anspruch auf eine Reduzierung? Das will ein Dieselfahrer vom BFH wissen. Er hat gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung des FG Hamburg Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Nichtzulassungsbeschwerde trägt das Az. III B 2/19. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Kfz-Steuer ist auch bei Dieselfahrverbot in voller Höhe zu zahlen“, ASR 1/2019, Seite 1 → Abruf-Nr. 45629748
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 1 | ID 45670402