· Nachricht · Kfz-Steuer
Kfz-Steuer ist auch bei Dieselfahrverbot in voller Höhe zu zahlen
| Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Der Steuerzahler kann nicht verlangen, dass die Kfz-Steuer reduziert oder gar ganz aufgehoben wird. Das hat der BFH entschieden und damit die Nichtzulassungsbeschwerde eines Dieselfahrers gegen die für ihn ungünstige Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18 ) zurückgewiesen ( BFH, Beschluss vom 13.08.2019, Az. III B 2/19, Abruf-Nr. 211998 ). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Kfz-Steuer ist auch bei Dieselfahrverbot in voller Höhe zu zahlen“, ASR 1/2019, Seite 1 → Abruf-Nr. 45629748
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46255132