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  • · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Pick-Up Mitsubishi L 200 als Lkw eingestuft

    | Das FG Sachsen Anhalt hat den Pick-Up Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine, der nur für Fahrer und einen Beifahrer zugelassen ist und bei dem im hinteren Teil der Doppelkabine Güter geladen und transportiert werden, bei der Kraftfahrzeugsteuer als Lkw eingeordnet. |

     

    Beachten Sie | Die Einstufung als Lkw überrascht, weil sich auch der BFH schon mehrfach mit dem Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine befasst und ihn immer als Pkw eingestuft hat. Allerdings weist der Mitsubishi im Urteilsfall eine Besonderheit auf, die die Einstufung rechtfertigen könnte: Das Fahrzeug besaß nach der Zulassungsbescheinigung Teil I nur zwei Sitzplätze, und nicht wie üblich fünf (einschließlich Fahrersitz). Man darf daher gespannt sein, wie der BFH den Fall in der Revision (Az. II R 54/11) entscheiden wird (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.9.2011, Az. 2 K 786/09; Abruf-Nr. 121336).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 3 | ID 33456610