· Fachbeitrag · Körperschaftsteuer / lohnsteuer / Sozialversicherung
Hochwasserschäden: Als Arbeitgeber bekommen Sie steuerliche Hilfe und können selbst helfen
| Hochwassergeschädigte Kfz-Betriebe und Autohäuser erhalten Steuererleichterungen. Als Arbeitgeber haben sie zudem Möglichkeiten, Lohnausfälle abzufangen und Abgaben zu senken. Außerdem können sie hochwassergeschädigte Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei unterstützen. Lesen Sie nachfolgend, welche Sofortmaßnahmen in Betracht kommen. |
Steuererleichterungen für Sie als Unternehmer
Folgende Steuererleichterungen kommen für Sie als Unternehmer in Betracht:
Kurzarbeit beantragen
Sie müssen auch bei einem Arbeitsausfall aufgrund einer Naturkatastrophe Arbeitslohn an Ihre Mitarbeiter zahlen. Insbesondere der folgende Fall stellt aber ein „unabwendbares Ereignis“ dar, das einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründet: In Ihrem Kfz-Betrieb oder Autohaus kann aufgrund der Schäden nicht gearbeitet werden, weil beispielsweise Maschinen zerstört sind oder das Gelände nicht betreten werden kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig