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  • · Fachbeitrag · Leasing

    BFH kippt Steuersparmodell mit hochpreisigen Leasingfahrzeugen

    | Der BFH hat das Steuersparmodell „Hohe Leasingraten, niedriger Restwert, Privatkauf am Laufzeitende“ bei Leasingfahrzeugen gekippt. Er sieht in dem Privatankauf zum vereinbarten Restwert durch den Leasingnehmer eine Entnahme mit dem Teilwert (Verkehrswert des Fahrzeugs). Weil dieser höher ist als der per Kaufoption vereinbarte Restwert des Fahrzeugs, erhöht die Entnahme den Gewinn im Betrieb des Leasingnehmers. Nach dem Modell war in diesen Fällen eine steuerneutrale Entnahme möglich. |

     

    Hintergrund | Das Modell ermöglichte es dem Leasingnehmer

    • hohe Leasingraten als Betriebsausgaben geltend zu machen,
    • das Fahrzeug steuerneutral mit einem niedrigen Restwert (der die hohen Leasingraten kompensiert) ins Privatvermögen zu überführen und
    • das Fahrzeug dann aus dem Privatvermögen steuerfrei zu verkaufen.

     

    Kaufoption ist entnahmefähiges Wirtschaftsgut

    Dazu urteilte der BFH: „Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind.“ (BFH, Urteil vom 26.11.2014, Az. X R 20/12, Abruf-Nr. 174784). Wie sich das auswirkt, zeigt das dem BFH-Urteil nachgebildete Beispiel:

     

    • Beispiel
    Sachverhalt
    Werte
    Steuerliche Bewertung

    im BFH-Urteil

    im Steuersparmodell

    36 Leasingraten à

    2.200 Euro

    Betriebsausgaben

    Betriebsausgaben

    Entnahme mit Teilwert (Differenz zwischen Markt- bzw. Verkehrswert des Fahrzeugs bei Verkauf und vereinbartem Restwert)

    40.000 Euro (60.000 Euro ./. 20.000 Euro)

    Gewinnerhöhende Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Steuerneutrale Entnahme

    Verkauf des Fahrzeugs aus dem Privatvermögen

    28.000 Euro

    Steuerfrei

    Steuerfrei

     

     

    Wirtschaftsgut erfordert nicht mehrjährigen Nutzen für den Betrieb

    Den Einwand des Leasingnehmers, dass die Kaufoption kein entnahmefähiges Wirtschaftsgut darstelle, hat der BFH zurückgewiesen: „Der Begriff des Wirtschaftsguts setzt nicht voraus, dass es dem Betrieb einen Nutzen für mehrere Jahre bringt.“

     

    Wichtig | Das BMF hat das BFH-Urteil am 20. April 2015 veröffentlicht (BStBl 2015 II, 325). Die Finanzverwaltung wird es daher auch anwenden.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2015 | Seite 7 | ID 43342571