· Nachricht · Leserforum
Von Unternehmen angekauftes Kfz wird bei Anlieferung durch Verkäufer beschädigt: Ist die Reparatur umsatzsteuerbar?
| Ein ASR-Leser fragt: Wir haben ein Kfz von einem Unternehmen angekauft. Im Rahmen der Fahrzeuganlieferung sind Schäden am Kfz entstanden, die das verkaufende Unternehmen zu verantworten hat. Das Kfz soll nun bei uns in der Werkstatt repariert werden; die Reparaturkosten würden wir vom Einkaufpreis abziehen. Bekanntermaßen ist eine echte Schadenersatzleistung ja nicht umsatzsteuerbar, weil kein Leistungsaustausch vorliegt. Aber gilt das auch, wenn der Schädiger den Geschädigten, in dem Fall unser Autohaus, damit beauftragt, den Schaden zu reparieren? |
Antwort | Nein. In Ihrem Fall liegt eine Reparaturleistung des Geschädigten gegenüber dem Schädiger (= verkaufendes Unternehmen) vor ‒ und die müssen Sie mit 19 Prozent Umsatzsteuer abrechnen.
PRAXISTIPP | Umsatzsteuerlich ganz entscheidend ist aber die Frage, ob das verkaufende Unternehmen Ihr Autohaus tatsächlich mit der Reparatur beauftragt hat oder die Lieferung des Fahrzeugs nicht dem vereinbarten Leistungsentgelt entspricht. Das hat Auswirkungen auf die Verbuchung des Geschäftsvorfalls. Hat Sie das verkaufende Unternehmen tatsächlich mit der Reparatur beauftragt, liegt umsatzsteuerlich eine eigenständige Leistung vor. Weil das verkaufende Unternehmen aber zivilrechtlich dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug mängelfrei zu übergeben, liegt in der Praxis in aller Regel eine Entgeltminderung vor. |
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