· Nachricht · Leserforum
Wie sind Verluste aus Leasingrückläufern zutreffend zu erfassen?
| Bei den Leasingrückläufern BEV und PHEV mit Rückkaufverpflichtung besteht derzeit ein hohes Verlustrisiko für Autohäuser. Ein ASR-Leser möchte nicht abwarten, bis der Verlust realisiert wurde, sondern ihn schon frühzeitig in seine Bilanz einstellen. Geht das? Und wenn ja, wie? |
Antwort | In der Handelsbilanz dürfen Sie eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 HGB). Dem steht in der Steuerbilanz das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4a EStG entgegen. Zulässig ist es aber, sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine ungewisse Verbindlichkeit aus schwebenden Geschäften zu passivieren (§ 249 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB). Voraussetzung dafür ist, dass
- 1. eine verbindliche Rückkaufoption gegen Entgelt vereinbart wird,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig